LIVE-Online-Seminar: Förderung energetischer Maßnahmen an der Privatimmobilie - § 35c EStG
Für Privatpersonen besteht die Möglichkeit, eine beachtliche Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen nach § 35c EStG in Anspruch zu nehmen. Zuletzt hat sich die Finanzverwaltung umfassend mit Ihrem Schreiben vom 21.08.2025 zum § 35c EStG geäußert und weitere Zweifelsfragen geklärt.
Insgesamt können 20 % der Gesamtaufwendungen (!) für bestimmte Sanierungsmaßnahmen steuermindernd berücksichtigt werden. Eine Steuerermäßigung kann u. a. für Dach- oder Fassadensanierungen, die Erneuerung der Heizungsanlage oder auch für den Austausch von Fenstern in Anspruch genommen werden.
Hierbei gilt es aus Sicht der Beraterschaft, die einzelnen Voraussetzungen des § 35c EStG im Auge zu behalten und einen Überblick über die weiteren Rechtsgrundlagen im Zusammenhang mit der Steuerermäßigung zu wahren. Insbesondere der Vergleich der Vor- und Nachteile zwischen steuerlicher Förderung und die außersteuerlichen Förderungen z. B. der KfW oder des BAFA ist für eine umfassende Beratung entscheidend. Vielfach ist eine Steuerermäßigung nach § 35c EStG die effektivere Förderung!
Gliederung:
I. Allgemeine Einführung zur Steuerermäßigung nach § 35c EStG
1. Sinn und Zweck
2. Überblick über die verschiedenen Rechtsgrundlagen im Zusammenhang mit § 35c EStG
II. Voraussetzungen im Einzelnen
1. Begünstigtes Objekt
a. Probleme bei verschiedenen Eigentumsverhältnissen
b. Nießbrauch und Wohnrecht
2. Durchführung einer energetischen Sanierungsmaßnahme
a. Ordnungsgemäße Sanierung
b. Vorgaben der ESanMV
c. Problemfall: Häusliches Arbeitszimmer und unterschiedliche Nutzungen einzelner Gebäudeteile
d. Abzug von PV-Anlagen als energetische Maßnahme?
3. Fachunternehmerbescheinigung
a. Einhaltung der Mustervorgaben des BMF
b. Nachträgliche Ausstellung
4. Rechnung und unbare Zahlung
a. Formerfordernisse der Rechnung
b. Probleme bei nichtverheirateten Lebensgemeinschaften
c. Zahlungen vom Konto eines Dritten
5. Keine doppelte Förderung
a.Förderungen des BAFA oder der KfW
b. Ausschlusstatbestände
III. Ermittlung der abzugsfähigen Aufwendungen
1. Umfeldmaßnahmen
IV. Aufwendungen für einen Energieberater
V. Rechtsfolge der Steuerermäßigung
1. Mehrjährige Steuerermäßigung
2. Höchstbeträge
3. Auswirkungen auf die Folgejahre


