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LIVE-Online-Seminar: Lohnabrechnung für Profis - Digitales Nachweisverfahren in der Pflegeversicherung

Mit dem „Digitalen Abrufverfahren zur Feststellung der Elterneigenschaft und kindbezogener Angaben in der Pflegeversicherung“ (DaBPV) setzt der Gesetzgeber einen weiteren Meilenstein bei der Digitalisierung sozialversicherungsrechtlicher Prozesse. Dasneue Verfahren tritt zum 1. Juli 2025 verbindlich in Kraft und betrifft alle Arbeitgeber, die zur korrekten Beitragsberechnung in der Pflegeversicherung verpflichtet sind.

Hintergrund ist die gesetzlich vorgesehene Differenzierung beim Beitragssatz zur Pflegeversicherung. Seit dem 1. Juli 2023 wird für kinderlose Beschäftigte ein Beitragszuschlag erhoben, während Eltern – abhängig von der Anzahl ihrer Kinder – entlastet werden. Die konkrete Höhe des Pflegeversicherungsbeitrags richtet sich somit zunehmend nach den individuellen kindbezogenen Verhältnissen eines Beschäftigten. Bisher mussten diese Angaben durch Eigenerklärungen und manuelle Nachweise gegenüber dem Arbeitgeber erfolgen – ein zeitaufwändiger und fehleranfälliger Prozess.

Mit dem neuen Abrufverfahren wird dieser Schritt künftig automatisiert und standardisiert: Arbeitgeber können über die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) die Elterneigenschaft und die Anzahl berücksichtigungsfähiger Kinder digital abrufen. Die Informationen stammen dabei aus dem Melderegister – ein Abgleich mit eigenen Nachweisen entfällt weitgehend. Damit verbunden sind nicht nur neue Abläufe, sondern auch erhöhte Anforderungen an Datenschutz, Meldepflichten und IT-Schnittstellen im Unternehmen.

In unserem kompakten Onlineseminar erhalten Sie einen praxisorientierten Überblick über den aktuellen Umsetzungsstand, die rechtlichen Rahmenbedingungen und die technische Ausgestaltung des Verfahrens. Wir zeigen Ihnen, was auf Arbeitgeber und Sozialversicherungsträger mit dem verpflichtenden Start des Abrufverfahrens im Juli 2025 konkret zukommt – und worauf Sie sich jetzt vorbereiten sollten.

I. Einführung in das DaBPV-Verfahren
Überblick über Zielsetzung, Bedeutung und Einbindung des neuen Datenabrufs zur Elterneigenschaft und Kinderanzahl in die Pflegeversicherungsbeitragsberechnung.


II. Rechtsgrundlagen und Hintergrund
Darstellung der gesetzlichen Regelungen, die dem Verfahren zugrunde liegen, sowie der Beitragssystematik nach Anzahl der Kinder.


III. Hinweise des GKV-Spitzenverbandes (Stand: 31.03.2025)
Analyse der aktuellen fachlichen Empfehlungen und Erläuterungen zur praktischen Umsetzung durch die Krankenkassen und Arbeitgeber.


IV. Ablauf des Datenabrufs im Detail
Schritt-für-Schritt-Darstellung des Verfahrens: von der Anmeldung bei Beschäftigungsbeginn über Bestands- und Historienabfragen bis zur Abmeldung und Rückmeldung durch die Datenstelle.


V. Integration in die Entgeltabrechnung
Technische und organisatorische Umsetzung im Abrechnungssystem, Berücksichtigung von Rückmeldungen sowie die Handhabung von Abweichungen. 

Montag, 23.06.2025
09:00 - 11:00 Uhr
Online
Referenten
Personenname
Markus Stier Syke
Teilnahmegebühr
Die Teilnehmergebühr beinhaltet digitale Arbeitsunterlagen.
Für Mitglieder
110,00 € zzgl. 19% USt 20,90 €
insgesamt 130,90 €
Für Nichtmitglieder
165,00 € zzgl. 19% USt 31,35 €
insgesamt 196,35 €
Ansprechpartnerinnen
Sabine Dobbertin040 413447-11
Maike Müller-Wichards
Maike Müller-Wichards040 413447-10
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