LIVE-Online-Seminar-Reihe: Lohnabrechnung für Profis (Abonnement) (Abonnement)
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Teilnehmergebühr pro Termin:
Mitglieder und deren Mitarbeiter: € 75,00 zzgl. 19 % USt (€ 14,25) = € 89,25;
Nichtmitglieder und deren Mitarbeiter: € 112,50 zzgl. 19 % USt (€ 21,38) = € 133,88
Für jeden Termin erhalten Sie eine gesonderte Rechnung. Eine Präsentation erhalten Sie von uns vor jeder Veranstaltung per E-Mail.
Im diesem Termin wird folgendes Thema behandelt: Reisekostenerstattung an Arbeitnehmer
Folgende weitere Termine sind geplant:
23.06.2025: Thema folgt (09:00-11:00 Uhr)
17.07.2025: Thema folgt (09:00-11:00 Uhr)
14.08.2025: Thema folgt (09:00-11:00 Uhr)
22.09.2025: Thema folgt (09:00-11:00 Uhr)
16.10.2025: Thema folgt (09:00-11:00 Uhr)
20.11.2025: Thema folgt (09:00-11:00 Uhr)
09.12.2025: Thema folgt (14:00-16:00 Uhr)
Evtl. können sich die Themen aufgrund aktueller Entwicklungen noch ändern.
Über weitere Termine werden wir Sie rechtzeitig informieren.
Reisekosten richtig abrechnen.
Das Reisekostenrecht gehört zu den besonders prüfungsrelevanten Themen im Rahmen von Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen. Immer wieder zeigt sich in der Praxis: Bereits kleinere Fehler bei der Beurteilung und Abrechnung von Reisekosten können weitreichende Folgen haben – von steuerlichen Nachforderungen bis hin zu sozialversicherungsrechtlichen Beitragskorrekturen.
Umso wichtiger ist es für Arbeitgeber und Lohnabrechnungsverantwortliche, auf dem aktuellen Stand zu bleiben. Am 15. November 2020 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein überarbeitetes Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Reisekosten bei Arbeitnehmern veröffentlicht. Dieses ersetzt das BMF-Schreiben vom 24.Oktober 2014, mit dem das Reisekostenrecht im Zuge einer umfassenden Reform neu geordnet wurde.
Das neue Schreiben konkretisiert zahlreiche Anwendungsfragen und stellt in bestimmten Punkten geänderte Auffassungen der Finanzverwaltung dar. Es bringt somit sowohl Klarstellungen als auch relevante inhaltliche Anpassungen mit sich, die in der täglichen Praxis beachtet werden müssen – beispielsweise bei der Abgrenzung von erster Tätigkeitsstätte und Auswärtstätigkeit, bei Verpflegungsmehraufwendungen oder der steuerfreien Erstattung von Übernachtungskosten.
I. Erste Tätigkeitsstätte
1. Arbeitsrechtliche Zuordnung einer ersten Tätigkeitsstätte
2. Quantitative Kriterien wegen fehlender arbeitsrechtlicher Zuordnung
II. Verpflegungsmehraufwendungen
1. Regelungen zur Zahlung von Verpflegungsmehraufwendungen
2. Pauschalen
a. Ermittlung bei mehreren Dienstreisen an einem Tag
3. Drei-Monats-Frist zur Begrenzung der Verpflegungsmehraufwendungen
III. Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber
1. Mahlzeiten, Arbeitsessen, Bewirtung und Co.
2. Kürzung der Verpflegungsmehraufwendungen
3. Bescheinigungspflicht in der Lohnsteuerbescheinigung
IV. Unterkunftskosten
1. Unterkunftskosten im In- und Ausland
V. Fahrkosten
1. Privates Kraftfahrzeug/Dienstwagen
2. Flug- und Bahnkosten
VI. Reisenebenkosten
VII. Gemischt veranlasste Reisen


