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LIVE-Online-Seminarreihe: Elektronische Rechnungen in der Praxis für 2024/2025 (9 Termine)


Die E-Rechnung steht in den nächsten Jahren vor Ihrer größten Veränderung seit Jahrzehnten.

Am 08.12.2022 hatte die EU-Kommission Ihre Initiative VIDA (VAT in the Digital Age = Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter) veröffentlicht. Dieser Änderungsentwurf zur Mehrwertsteuer-System-Richtlinie (MwStSystRL) hat zum Ziel, dass die Deklaration und Erhebung der Mehrwertsteuer in den Mitgliedstaaten einfacher und digitaler werden soll.

In vielen EU-Mitgliedstaaten existieren bereits unterschiedliche Systeme für digitale Meldepflichten aber auch für elektronische Rechnungsstellung. Ziel der EU-Kommission ist es, einen einheitlichen Rahmen für die umsatzsteuerlichen (digitalen) Meldepflichten zu schaffen.

Die Initiative VIDA beinhaltet als einen wichtigen Aspekt die Mehrwertsteuermeldepflichten und die verpflichtende Einführung der elektronischen Rechnungsstellung zum 01.01.2028.

Parallel dazu wurde auch in Deutschland die E-Rechnungspflicht eingeführt. Die E-Rechnung ist Teil des Wachstumschancengesetz (= WCG), was am 22.03.2024 endgültig durch den Bundesrat verabschiedet wurde. Das bedeutet, dass ab dem 01.01.2025 E-Rechnungen im Bereich B2B verpflichtend anzunehmen sind.

Mit der Pflicht wurde auch die Definition der E-Rechnung angepasst. In Anlehnung an den VIDA-Vorschlag können zukünftig nur noch Rechnungen, die auf der Norm CEN 16931 (Deutschland = XRechnung) basieren, als E-Rechnung gelten. Die bisher in Deutschland etablierten Formate wie XRechnung und ZUGFeRD können danach weiterhin zur Anwendung kommen. Aber natürlich gibt es auch Ausnahmen auf der Ausgangsseite, so dass für einen mehrjährigen Übergangszeitraum auch noch Papier und pdf-Rechnungen erlaubt sind.

Erfahren Sie in dieser Online-Seminarreihe alles Wissenswerte zum Thema E-Rechnung. Von den Grundlagen einer Rechnung und den derzeitigen gesetzlichen Anforderungen an die E-Rechnung im Bereich B2B/B2C, zu den entwickelten neuen Standards ZUGFeRD und XRechnung (B2G), bis hin zu Besonderheiten wie eIDAS & Co., EDI-Verfahren und Cloud-Computing und dem aktuellen Gesetzgebungsstand in Deutschland werden Sie hier voll umfänglich in das Thema e-invoicing eingeführt.

Durch viele praktische Beispiele, Schaubilder und Checklisten können Sie anschließend das erworbene Know-how anwenden und an die Mandantschaft weitergeben.

Die Seminarreihe besteht aus 9 Terminen, die nicht personengebunden sind. Über die gebuchten Plätze kann frei verfügt werden.

Teilnehmergebühr für die Seminarreihe:

Mitglieder und deren Mitarbeiter: € 900,00 zzgl. 19 % USt (€ 171,00) = € 1071,00;
Nichtmitglieder und deren Mitarbeiter: € 1.350,00 zzgl. 19 % USt (€ 256,50) = € 1606,50

Die Seminarreihe wird nach dem ersten Termin abgerechnet. Eine Präsentation erhalten Sie von uns vor jeder Veranstaltung per E-Mail.

 

Termine (jeweils von 11:30 -13:30 Uhr):

 

22.04.2024: Die Anforderungen an eine korrekte (E-)Rechnung

29.04.2024: Gesetzliche Vorgaben an die E-Rechnung - Status Quo 2024

06.05.2024: Digitalisierung von Papierdokumenten – Ersetzendes Scannen

13.05.2024: Tipps bei der praktischen Arbeit mit der E-Rechnung

03.06.2024: Die E-Rechnung (XRechnung) an die öffentliche Verwaltung

12.06.2024: Die E-Rechnung für ganz Deutschland – ZUGFeRD

17.06.2024: Die E-Rechnung in ursprünglicher Form – qualifizierte Signatur und EDI

24.06.2024: Besonderheiten beim Arbeiten mit elektronischen Unterlagen – Fördermöglichkeiten E-Rechnung

01.07.2024: Die verpflichtende E-Rechnung ab 01.05.2025 - Mögliches elektronisches Meldesystem für Deutschland

Alle Gliederungen zu den Terminen finden Sie hier.

 

 

Montag, 22.04.2024 bis Montag, 01.07.2024
11:30 - 13:30 Uhr
Online
Referenten
Personenname
Elmar Mohl Dipl.-Finanzwirt, Finanzverwaltung NRW
Teilnahmegebühr
Die Teilnehmergebühr beinhaltet digitale Arbeitsunterlagen.
Für Mitglieder
900,00 € zzgl. 19% USt 171,00 €
insgesamt 1.071,00 €
Für Nichtmitglieder
1.350,00 € zzgl. 19% USt 256,50 €
insgesamt 1.606,50 €
Ansprechpartnerinnen
Sabine Dobbertin040 413447-11
Maike Müller-Wichards
Maike Müller-Wichards040 413447-10
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