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Steuerliche Unternehmensbewertung - §§ 199 ff BewG

 

Ist bei der Nachfolgeplanung der Wert eines Gewerbebetriebs oder einer freiberuflichen Praxis relevant, muss eine Berechnung des gemeinen Werts erfolgen. Der Gesetzgeber bietet hierfür das sogenannte vereinfachte Ertragswertverfahren nach §§ 199 ff BewG an. Dabei handelt es sich um ein Wahlrecht des Steuerzahlers. In der Praxis wird diese steuerliche Bewertungsmethode in rd. 95 % aller Fälle angewandt. Aufwändige Bewertungen nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen unterbleiben somit häufig.

Das Seminar vermittelt anschaulich, welche systematischen Schritte zum jeweiligen Wertansatz führen.

Dabei geht das Seminar auch auf den mindestens anzusetzenden Substanzwert ein. Ebenso wird dargestellt, unter welchen Voraussetzungen das vereinfachte Ertragswertverfahren zulässig ist. Zudem werden die aktuellen Urteile des BFH beleuchtet, die sich mit der Frage befassen, wann ein gemeiner Wert aus Verkäufen abgeleitet werden kann.

Besondere Herausforderungen ergeben sich bei der Aufteilung des gemeinen Werts von Personengesellschaften. Das betrifft insbesondere die Zuordnung des steuerschädlichen Verwaltungsvermögens, bei denen in der Beratungspraxis neben den – veralteten – ErbStR 2019 auch umfassende Verwaltungserlasse maßgebend sind. Dabei sind überraschende Ergebnisse nicht zu vermeiden.

Das Seminar wird als Pflichtfortbildung für den Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) mit 3 Stunden anerkannt.

I. Grundsätze der Bewertungssystematik

II. Ableitung des gemeinen Werts aus Verkäufen

III. Vereinfachtes Ertragswertverfahren

1. Ermittlung des nachhaltig erzielbaren Jahresertrags
2. Korrekturen durch Hinzu- und Abrechnungen
3. Nichtbetriebsnotwendige Vermögen
4. Beteiligungen im Betriebsvermögen
5. Junges Betriebsvermögen

IV. Faktor und Besonderheiten

V. Substanzwert als Mindestwert

VI. Bewertung von Anteilen an Personengesellschaften

1. Grundsatz der Aufteilung
2. Disquotale Übertragungen
3. Exkurs: Aufteilung des Verwaltungsvermögens
4. Exkurs: Grenzen der Gestaltung

VII. Bewertung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

VIII. Bewertung von Genossenschaften

IX. Wahlrecht und Feststellungslast des Steuerzahlers

Donnerstag, 07.05.2026
09:00 - 17:00 Uhr
InterCity Hotel Hamburg Dammtor-Messe
St. Petersburger Str. 1
20355 Hamburg
Referenten
Personenname
Wilfried Mannek RD
Teilnahmegebühr
Die Teilnehmergebühr beinhaltet gedruckte Arbeitsunterlagen und eine umfangreiche Verpflegung (Mittagessen, Pausenimbisse und Pausengetränke inkl. Begrüßungskaffee / Wasser im Seminarraum).
Für Mitglieder
370,00 € zzgl. 19% USt 70,30 €
insgesamt 440,30 €
Für Nichtmitglieder
555,00 € zzgl. 19% USt 105,45 €
insgesamt 660,45 €
Ansprechpartnerinnen
Sabine Dobbertin040 413447-11
Maike Müller-Wichards
Maike Müller-Wichards040 413447-10
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