Umwandlungen nach §§ 20, 21 UmwStG
Einbringungen in GmbHs drängen mehr und mehr auch in die mittelständische Beratung, sei es zur einfachen Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH oder zur Schaffung einer Holding-Struktur.
In diesem Seminar wird der PRAXISBEZUG groß geschrieben. Es geht nicht um die letzte rechtliche Detailfrage oder um besonders komplexe Gestaltungsinstrumente, sondern um die vollständige Abwicklung der alltäglichen Fälle: Antragstellung, Buchung, Formulareinträge!
Anhand von Beispielsfällen werden die typischen Problembereiche der praktischen Umset-zung (andere Gegenleistungen, Entnahmen im Rückwirkungszeitraum, Wertverknüpfungen und Abweichung Handelsbilanz / Steuerbilanz) „entschärft“.
• Was bucht man wo: Stammkapitalerhöhung, Kapitalrücklage, Verschmelzungsgewinn, andere Gegenleistung
• Buchwertantrag und Antrag auf Rückwirkung
• Auswirkung der Einbringung auf das steuerliche Einlagekonto
• Rückwirkung: Was passiert noch am 31.12. und was passiert erst am 01.01.?
• Handelsrechtliche und steuerliche Buchung der Geschäftsvorfälle (insbes. Entnah-men!!) im Rückwirkungszeitraum
• unterschiedliche technische Abbildung der Bar-, Sach- und Nutzungsentnahmen im Rückwirkungszeitraum in Handelsbilanz und Steuerbilanz
• handelsrechtliche Besonderheiten aufgrund der IDW-Stellungnahmen zu Formwechsel, Verschmelzung und Spaltung
Das Seminar wird als Pflichtfortbildung für den Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) mit 4 Stunden anerkannt.
Gliederung:
1. Anwendungsfälle der §§ 20 ff. UmwStG
2. Qualifizierter Anteilstausch als Einleitungsfall
3. Beispielsfall § 20 UmwStG mit Entnahmen im Rückwirkungszeitraum
4. Alternative Gestaltungsidee "Kurzfrist-Betriebsaufspaltung
5. Umfang der neuen Anteile und der anderen Gegenleistungen
6. Typische Praxisfehler (zu hohe andere Gegenleistungen, zu hohe Entnahmen im Rückwirkungszeitraum, Abweichungen Handelsbilanz / Steuerbilanz)
7. § 20 UmwStG bei Mitunternehmerschaften:
a. Verschmelzung
b. Einbringung von Mitunternehmeranteilen
c. erweiterte Anwachsung
d. Formwechsel
e. Sonderbetriebsvermögen in der Umwandlung
8. Einbringungsgewinn I und II sowie der alljährliche „Mai-Nachweis“
Rothenbaumchaussee 10
20148 Hamburg
Raum: Pine-Room


