LIVE-Online-Seminar: Unternehmertestament - Zivil- und Steuerrecht -
Das Unternehmertestament ist die Krone der Testamentsgestaltung und birgt zahlreiche zivilrechtliche und erbrechtliche Gestaltungsfragen. Es erfordert nicht nur Fingerspitzengefühl in der Beratungssituation, sondern auch fundierte Kenntnisse im Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Einkommensteuerrecht und Erbschaftsteuerrecht. Das Seminar behandelt praxisnah sowohl die zivilrechtlichen als auch die steuerlichen Gestaltungsaufgaben, gibt Gestaltungshinweise, Formulierungsvorschläge und warnt vor verborgenen Fallen. Grundkenntnisse im Erb- und Gesellschaftsrecht werden vorausgesetzt.
I. Die Instrumente des Erbrechts
1. Erbeinsetzung
2. Vermächtnis
3. Vor- und Nacherbschaft
4. Testamentsvollstreckung
5. Die Erbengemeinschaft
6. Vererblichkeit von Rechtsformen und Gesellschaftsformen
7. Änderungen durch das MoPeG
II. Die Ermittlung der Erben beim jungen Unternehmer
1. Das Gebot der Höchstpersönlichkeit, § 2065
2. Erbeinsetzung
3. Vermächtnisse nach § 2051 ff. BGB
III. Vorläufige Sicherungen und Verwaltung
(Testamentsvollstreckung)
IV. Transmortale Vollmachten - Sicherung der Handlungsfähigkeit
V. Vererbung von Anteilen an Personengesellschaften
(Gesellschafts- und Steuerrecht)
1. MoPeG
2. Fortsetzungsklausel
3. Nachfolgeklausel
4. Qualifizierte Nachfolgeklausel
5. Eintrittsklausel
6. Besonderheiten bei Vermächtnissen
7. Problemfall Sonderbetriebsvermögen
VI. Vererbung von Anteilen an Kapitalgesellschaften
1. Einziehungsklauseln und Zwangsabtretung
2. Berichtigung der Gesellschafterliste
3. Testamentsvollstreckung
4. Überfremdungsschutz
VII. Weitere steuerliche Probleme und Fallen
1. Folgerungen der Erbschaftsteuerreform 2016 und des JStG 2020
2. Einkommensteuer
3. Erbschaftsteuer
4. Erbengemeinschaft
VIII. Pflichtteilsreduzierende Gestaltungen
1. Gesellschaftsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten
2. Familienrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten
3. Lebzeitige Zuwendungen
4. Pflichtteilsanrechnung, §§ 2315 BGB
5. „Flucht in die Pflichtteilsergänzung“
6. Lebzeitige Vermögensminderungen und Pflichtteilsergänzung, § 2325 BGB