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Verschonungsregelungen bei der Erbschaft-/Schenkungsteuer (§§ 13a,b ErbStG)

 

Das Seminar stellt die grundsätzliche Systematik der Begünstigungs- und Verschonungsregelungen bei betrieblichen Vermögen bei der Erbschaft-/Schenkungsteuer anschaulich dar. Gleichzeitig werden die Teilnehmenden auf den neusten Stand gebracht. Die Verschonungsregelungen für betriebliche Vermögen sind recht komplex. Zudem ist zu erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht in 2025 darüber entscheiden wird, ob die derzeit möglichen Verschonungsregelungen für betriebliche Vermögen gegenüber dem nicht begünstigten Privatvermögen zulässig sind.

Von besonderer Bedeutung sind dabei die Entscheidungen des Bundesfinanzhofs zum 90 %-Test und zur Optionsfalle des BFH. Die Reaktionen der Finanzverwaltung auf die Urteile haben wichtige Auswirkungen, auf die sich die Beratungspraxis einstellen muss. In der Praxis wird die Optionsverschonung nur noch selten zu realisieren sein.

Das Seminar zeigt die Voraussetzungen der Befreiungen auf. Die Unterschiede in der Definition des jungen Verwaltungsvermögens und der jungen Finanzmittel sowie insbesondere der bedeutsamen Rechtsfolgen erläutert das Seminar ebenfalls.

 

I. Begünstigungsfähiges versus begünstigtes Vermögen

II. Verschonungsvoraussetzungen
1. Eingangsprüfung: 90 %-Test
2. Reaktion auf das Urteil des BFH zum 90 %-Test
3. Optionsverschonung in vollem Umfang

III. Verwaltungsvermögenskatalog und Ausnahmen
1. Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke
2. Geleistete Anzahlungen
3. Grundstücke bei Logistikunternehmen
4. Parkhaus als Verwaltungsvermögen
5. Wertpapiere
6. Finanzmittel

IV. Verbundvermögensaufstellung

V. Investitionsklausel

VI. Junges Verwaltungsvermögen und junge Finanzmittel

VII. Wichtig: „Optionsfalle“ des BFH

VIII. Hinweis: Nachversteuerungstatbestände
1. Lohnsummenregelung
2. Behaltensregelung
3. Überentnahmeverbot

Donnerstag, 26.06.2025
09:00 - 17:00 Uhr
Hotel Grand Elysée
Rothenbaumchaussee 10
20148 Hamburg
Raum: Speicherstadt
Referenten
Personenname
Wilfried Mannek Regierungsdirektor Finanzministerium NRW
Teilnahmegebühr
Die Teilnehmergebühr beinhaltet gedruckte Arbeitsunterlagen und eine umfangreiche Verpflegung (Mittagessen, Pausenimbisse und Pausengetränke inkl. Begrüßungskaffee / Wasser im Seminarraum).
Für Mitglieder
360,00 € zzgl. 19% USt 68,40 €
insgesamt 428,40 €
Für Nichtmitglieder
540,00 € zzgl. 19% USt 102,60 €
insgesamt 642,60 €
Ansprechpartnerinnen
Sabine Dobbertin040 413447-11
Maike Müller-Wichards
Maike Müller-Wichards040 413447-10
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