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Die Änderungen des Umwandlungssteuererlasses und erwartete Änderungen des Umwandlungssteuergesetzes

 

Zum Umwandlungssteuerrecht hat es seit Inkrafttreten des neuen Umwandlungssteuergesetzes 2006 schon diverse Urteile des Bundesfinanzhofes zur Anwendung der steuerlichen Vorschriften gegeben. Diese Urteile haben nicht immer die Auffassung des Gesetzgebers und die der Finanzverwaltung bestätigt. Die Finanzverwaltung hat bereits im Vorjahr eine Neufassung des Umwandlungssteuererlasses veröffentlicht. In diese Neufassung sind einige Urteile des BFH und ggf. auch neue Rechtsauffassungen der Verwaltung eingeflossen. Demgemäß sind viele Teile geändert, ergänzt oder sogar neu gefasst worden. Teilweise ist die neue Rechtsauffassung auch nur durch Weglassen von bisher notwendigen Erlasspassagen umgesetzt worden. Die Neufassung des Erlasses wurde noch im Dezember 2023 den Verbänden zur Stellungnahme übersandt.
Zwischenzeitlich sind die Stellungnahmen der Verbände erfolgt und, soweit gewollt, in die Neufassung des Erlasses eingeflossen. Mit der Veröffentlichung der endgültigen Fassung des Erlasses wird noch bis zum Juni diesen Jahres gerechnet. Was noch nicht im Ansatz geklärt wurde, ist die Frage von evtl. notwendigen Übergangsregelungen zur Anwendung der neuen Regelungen.

 

Zusätzlich erwarten wir, dass der Gesetzgeber diverse Änderungen des Umwandlungssteuergesetzes vornehmen wird um ungewollte Auslegungen und Gestaltungen aufgrund der bisherigen Fassung zu beseitigen. Mit einer länderübergreifenden Abstimmung hatte der Bund als maßgebender Gesetzgeber bereits im Jahr 2022 die aus seiner Sicht korrekturbedürftigen Vorschriften identifiziert. Wann diese Gesetzesänderungen erfolgen werden ist noch ungewiss, es wird jedoch angenommen, dass schon im Entwurf zum Jahressteuergesetz 2024 der Gesetzgeber dahingehend tätig werden könnte.


Wegen der besonderen steuerrechtlichen Auswirkungen des UmwSt-Rechts u.a. für die Unternehmensnachfolge, ist die Kenntnis und die Auslegung der neuen Regelungen für die Beratungspraxis von höchster Bedeutung.


Der Erlass enthält viele, von den bisherigen Aussagen abweichende Regelungen, ohne deren Kenntnis die rechtssichere Beratung von Umwandlungen nicht möglich erscheint.

 

Das Seminar stellt alle wesentlichen Änderungen des UmwSt-Erlasses dar, wobei Ausgangspunkt immer die praxisnahen Auswirkungen auf die gängigen mittelständischen Umstrukturierungen sind. Dabei wird der jeweilige Handlungsbedarf der Finanzverwaltung, ggf. auch anhand von Beispielen, dargestellt und aufgezeigt, ob die beabsichtigen Folgen dadurch erreicht wurden.

 

Sollte bis zum Seminarbeginn auch schon ein Entwurf über die Gesetzesänderungen vorliegen, werden auch diese dargestellt und deren Zielrichtung erläutert.

 

Das Seminar eignet sich besonders für Teilnehmer, die sich systematisch und gleichzeitig praxisnah in das Umwandlungssteuerrecht einarbeiten oder vorhandene Kenntnisse vertiefen wollen.

Mittwoch, 18.09.2024
09:00 - 16:00 Uhr
Steigenberger Hotel
Heiligengeistbrücke 4
20459 Hamburg
Raum: Über den Dächern Hamburgs
Referenten
Personenname
Dirk Krohn Dipl.-Finw. (FH), StOAR, Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Landes Schleswig-Holstein
Personenname
Matthias Greulich Dipl.-Finw. (FH), Betriebsprüfer Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Landes Schleswig-Holstein
Teilnahmegebühr
Die Teilnehmergebühr beinhaltet gedruckte Arbeitsunterlagen und eine umfangreiche Verpflegung (Mittagessen, Pausenimbisse und Pausengetränke inkl. Begrüßungskaffee / Wasser im Seminarraum).
Für Mitglieder
350,00 € zzgl. 19% USt 66,50 €
insgesamt 416,50 €
Für Nichtmitglieder
525,00 € zzgl. 19% USt 99,75 €
insgesamt 624,75 €
Ansprechpartnerinnen
Sabine Dobbertin040 413447-11
Maike Müller-Wichards
Maike Müller-Wichards040 413447-10
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