Die Änderungen des Umwandlungssteuererlasses und erwartete Änderungen des Umwandlungssteuergesetzes
Zum Umwandlungssteuerrecht hat es seit Inkrafttreten des neuen Umwandlungssteuergesetzes 2006 schon diverse Urteile des Bundesfinanzhofes zur Anwendung der steuerlichen Vorschriften gegeben. Diese Urteile haben nicht immer die Auffassung des Gesetzgebers und die der Finanzverwaltung bestätigt. Die Finanzverwaltung den Entwurf des UmwSt-Erlasses 2024 veröffentlicht. In diese Neufassung sind einige Urteile des BFH und ggf. auch neue Rechtsauffassungen der Verwaltung eingeflossen. Demgemäß sind viele Teile geändert, ergänzt oder sogar neu gefasst worden. Teilweise ist die neue Rechtsauffassung auch nur durch Weglassen von bisher notwendigen Erlasspassagen umgesetzt worden.
Zusätzlich hat der Gesetzgeber diverse Änderungen des Umwandlungssteuergesetzes im Regierungsentwurf des JStG 2024 Teil 1 vorgesehen, die ebenfalls weitreichende Folgen haben werden.
Wegen der besonderen steuerrechtlichen Auswirkungen des UmwSt-Rechts u.a. für die Unternehmensnachfolge, ist die Kenntnis und die Auslegung der neuen Regelungen für die Beratungspraxis von höchster Bedeutung. Der Erlass enthält viele, von den bisherigen Aussagen abweichende Regelungen, ohne deren Kenntnis die rechtssichere Beratung von Umwandlungen nicht möglich erscheint.
Das Seminar stellt alle wesentlichen Änderungen des UmwSt-Erlasses und die geplanten Gesetzesänderungen durch das JStG 2024 Teil 1 dar, wobei Ausgangspunkt immer die praxisnahen Auswirkungen auf die gängigen mittelständischen Umstrukturierungen sind. Dabei wird der jeweilige Handlungsbedarf der Finanzverwaltung, ggf. auch anhand von Beispielen, dargestellt und aufgezeigt, ob die beabsichtigen Folgen dadurch erreicht wurden.
Das Seminar eignet sich besonders für Teilnehmer, die sich systematisch und gleichzeitig praxisnah in das Umwandlungssteuerrecht einarbeiten oder vorhandene Kenntnisse vertiefen wollen.
Das Seminar wird als Pflichtfortbildung für den Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) mit 5 Stunden anerkannt.
Heiligengeistbrücke 4
20459 Hamburg
Raum: Über den Dächern Hamburgs
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