Aktuelle Besteuerung von Personengesellschaften
Wieder haben sich umfangreiche Neuerungen für die Besteuerung der Personengesellschaften und deren Gesellschafter/innen ergeben. Der Bundesfinanzhof hat mehrere Entscheidungen mit direkten Auswirkungen auf Personengesellschaften gefällt. Die Rechtsfolgen aus diesen Urteilen werden dargestellt und deren Auswirkung auf die zukünftige Beratung erläutert.
Wie auch in den Vorjahren wird die Unternehmensnachfolge wieder im Mittelpunkt der steuerlichen Beratung 2023 stehen. Dabei kommt die unentgeltliche Rechtsnachfolge in die nächste Generation vorrangig in die Beratung. Die Kenntnis der ertragsteuerrechtlichen und der schenkungssteuerrechtlichen Begünstigungsvorschriften ist in diesem Zusammenhang unerlässlich.
Neben der unentgeltlichen Nachfolge ist auch die entgeltliche Übertragung des Unternehmens eine Option. Das Seminar zeigt anschaulich die Möglichkeiten und die Gefahren bei der Übertragung von Unternehmen und Unternehmensteilen nach § 24 UmwStG und beleuchtet auch die Frage nach der Nutzung oder Übertragbarkeit von Verlustvorträgen.
Zurzeit wird auf Bundesebene über die Auswirkungen des MoPeG auf das Steuerrecht beraten. Im Seminar wird aufgezeigt, welche Änderungen zu erwarten sind und welche Auswirkungen sie auf die Beratung haben könnten, insb. im Bereich der Verkehrssteuer. In diesem Zusammenhang werden die neuen gleich lautenden Ländererlasse zu den wesentlichen Erwerbstatbeständen der Grunderwerbsteuer vorgestellt.
Aktuell in der Umsatzsteuer ist zurzeit immer noch die deutsche Organschaftsregelung. Herauszuheben sind hierbei u.a. die Entscheidungen des EuGHs zur Organfähigkeit der Personengesellschaft in der deutschen Organschaftsregelung und die in diesem Zusammenhang weiterhin offenen Entscheidungen des EuGHs zur Bestimmung des Steuerpflichtigen i.R.e. Organschaft.
Beim Ordnen von Vermögen i.R.d. vorweggenommenen Erbfolge werden die aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung und Verwaltung im Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht wie gewohnt für Praktiker/innen dargestellt.
Das Seminar wird als Pflichtfortbildung für den Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) mit 2 Stunden anerkannt.
I. Aktuelle Rechtsprechung zum Ertragsteuerrecht sowie mögliche Gesetzesänderungen 2022/2023
II. § 6 Abs. 3 EStG als Umstrukturierungsoption bei Mitunternehmerschaften (einschl. Relevanz der Qualifikation der Kapitalkonten)
III. Schicksal von Verlustvorträgen nach § 10a GewStG
IV. Gestaltungsvarianten im Umfeld des § 24 UmwStG aus der Praxis anhand von Fallbeispielen
V. Nicht nach § 24 UmwStG begünstigte Fallvarianten (Folgen und Möglichkeiten der Vermeidung der Aufdeckung der stillen Reserven)
VI. Folgen und Auswirkungen des MoPeG auf das Steuerrecht
VII. Aktuelle Themen aus der Umsatzsteuer
VIII. Neuerungen und Überblick zur Anwendung des § 1 Abs. 2a GrEStG
IX. Aktuelles Schenkungsteuerrecht
Rothenbaumchaussee 10
20148 Hamburg
Raum: Amerikahaus



