LIVE-Online-Seminar für Mandanten: Einführung der E-Rechnung zum 01.01.2027
Ende der ersten Übergangsregelung zum 31.12.2026
Die Papierrechnung spielt immer weniger eine Rolle im Geschäftsleben. Aufgrund der Einführung der obligatorischen E-Rechnungspflicht zum 1. Januar 2025 im Business-to-Business (B2B) Bereich haben bereits viele Unternehmen diese Art der Rechnungsübermittlung in ihren Unternehmen etabliert und der Kunde erhält Rechnungsdokumente in elektronischer Form als X-Rechnung oder im ZUGFeRDFormat.
Die durch das Wachstumschancengesetz vom 27. März 2024 eingeführte E-Rechnungspflicht zum 1. Januar 2025 war mit zwei Übergangsregelungen ausgestattet, die es allen Unternehmen grundsätzlich ermöglichte, ihre bisherige Praxis bei der Rechnungserstellung (z. B. in Papierform oder als Standard-PDF) beizubehalten. Von diesen Übergangsregelungen läuft zum 31.12.2026 die Erste aus. Ab 01.01.2027 dürfen nur noch solche Unternehmen auf die Ausstellung von E-Rechnungen im B2BBereich bis zum 31.12.2027 absehen, deren Gesamtumsatz in 2026 nicht mehr als 800.000 € betrug.
Das Onlineseminar stellt die seit dem 01.01.2025 bzw. nun ab 01.01.2027 geltenden Regelungen dar. Es beantwortet dabei praxisbezogene Fragen aus Sicht des Unternehmens, seiner Mitarbeiter/-innen und der Steuerberatungskanzlei. Mit der Teilnahme an diesem Seminar sind Sie in der Lage, zu prüfen, welche Schritte zum 1. Januar 2027 intern umgesetzt werden müssen, um die gesetzlichen Vorgaben im
B2B-Bereich nach Auslauf der ersten Übergangsregelung zu erfüllen.
Auf der Grundlage des Webinars können Unternehmen, ihre Mitarbeiter und die Steuerkanzlei überprüfen, welche Schritte zum 1. Januar 2027 intern umgesetzt werden müssen, um die gesetzlichen Vorgaben im B2B-Bereich nach Auslauf der 1. Übergangsregelung zu erfüllen.
Themenübersicht
- Definition der E-Rechnung
- Welche Übergangsregel gibt es zum Thema „E-Rechnungen“ weiterhin und wie ermittelt sich die
Umsatzgrenze von 800.000 €?
- Wer ist seit 1. Januar 2025 bzw. ab 1. Januar 2027 verpflichtet, E-Rechnungen zu erstellen?
- Was regelt das mittlerweile dritte BMF-Schreiben zur E-Rechnung vom 15.10.2026?
- Wie muss eine E-Rechnung aussehen?
- Wie empfange und versende ich E-Rechnungen?
- Welche Besonderheiten gelten für Rechnungsbeträge bis 250 € und Unternehmen, die selbst keine
Umsatzsteuer berechnen (Vermieter, Ärzte, Kleinunternehmer u. ä.)?
- Was ist bei Dauerschuldverhältnissen und bei Anzahlungen zu beachten?
- Was ist hinsichtlich der IT-Sicherheit, des Vorsteuerabzugs und in Betrugsfällen zu beachten?


