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LIVE-Online-Seminar: Steuerberater als Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter


Für die Übernahme von Testamentsvollstreckungen durch den steuerlichen Berater sprechen viele Gründe: Er genießt das Vertrauen der Familie/Unternehmer, kennt die Beteiligten gut und hat insbesondere steuerliche sowie wirtschaftliche Kompetenz. Gleichzeitig ist die Übernahme von Testamentsvollstreckungen bei routinierter Abwicklung und hohen Werten lukrativ, allerdings rechtlich auch sehr komplex.

Im Vortrag werden rechtliche Probleme von der Annahme des Amtes bis hin zur Abwicklung und dem Verhalten bei Streitigkeiten geschildert und typische Fallen und deren Vermeidung aufgezeigt.

Das Seminar wird als Pflichtfortbildung für den Fachberater für Nachlassverwaltung und Testamentsvollstreckung (DStV e.V.) mit 2 Stunden anerkannt.

I. Rechtliche Zulässigkeit für Steuerberater

II. Die Übernahme einer Testamentsvollstreckung am praktischen Fall

- Der Ausgangsfall
- Die Testamentsvollstreckungsanordnung, Befugnisse und Vergütung
- Grundsätze der Testamentsgestaltung
- Die Person des Testamentsvollstreckers
- Befugnisse
- Vergütung (Neue Grundsätze 2025)

III. Übernahme und Durchführung der Testamentsvollstreckung (TV)
- Die Übernahme
- Die ersten Pflichten nach der Übernahme des Amtes
- Legitimation gegenüber Banken, Handelsregister und Grundbuchamt
- Auslandsvermögen und TV
- Besonderheiten bei TV über das Vermögen eines Vorerben
- Auskunft und Rechnungslegung
- Beendigung

IV. Testamentsvollstreckung bei Unternehmen und Beteiligungen
- Einführung
- Einzelunternehmen
- Testamentsvollstreckung an Personengesellschaften und Personenhandelsgesellschaften
- Testamentsvollstreckungsanordnung bei GmbH-Beteiligungen
- Die Durchführung einer Umwandlungsanordnung und Einbringungsverpflichtung

V. Typische Fallen und Fehler
- Amtsenthebung nach § 2227 BGB
- Sonstiges

VI. Steuerliche Haftungsgefahren für Testamentsvollstrecker
- Allgemeines
- Die Haftung gemäß § 69 AO i.V.m. § 34 AO
- Haftung wegen Steuerhinterziehung gemäß § 71 AO – einschließlich Strafrecht
- Haftung für die Bezahlung der Erbschaftsteuer, § 32 Abs. 1 S. 2 ErbStG
- Die Haftung gemäß § 20 Abs. 6 S. 2 ErbStG

Dienstag, 20.10.2026
14:00 - 18:00 Uhr
Online
Referenten
Personenname
Dr. Eckhard Wälzholz Notar
Teilnahmegebühr
Die Teilnehmergebühr beinhaltet digitale Arbeitsunterlagen.
Für Mitglieder
165,00 € zzgl. 19% USt 31,35 €
insgesamt 196,35 €
Für Nichtmitglieder
247,50 € zzgl. 19% USt 47,03 €
insgesamt 294,53 €
Ansprechpartnerinnen
Sabine Dobbertin040 413447-11
Maike Müller-Wichards
Maike Müller-Wichards040 413447-10
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