LIVE-Online-Seminar: Familiengesellschaften als Gestaltungsinstrument für Kleinunternehmen und Mittelstand
Die Familien-Holding wird zu Unrecht nur mit Großvermögen in Zusammenhang gebracht. Sie bietet in Form der Familien-Gesellschaft gerade im Bereich von kleinen und mittleren Familienvermögen ein geeignetes Gestaltungsmittel zur Steuerung der generationenübergreifenden Vermögensverwaltung. Durch den Einsatz einer Familien-Gesellschaft kann ein Bündel steuerlicher, erbrechtlicher und güterrechtlicher Motivlagen verwirklicht werden.
Das Seminar beleuchtet aus Sicht des mittelständischen Beraters folgende Themenschwerpunkte:
I. 10 Aufgabenstellungen an die Familien-Gesellschaft
II. Typische Rechtsformen für die Familien-Gesellschaft
1. GbR
2. KG
3. GmbH u. Co. KG: gewerblich geprägt und entprägt
4. GmbH
5. Stiftung
III. Streitresistente Rechtsformen der Familiengesellschaft
IV. Aufnahme von Minderjährigen in die Familiengesellschaft
V. Die Familien-Gesellschaft: Erb- und güterrechtliche Überlegungen
1. Steuerung/Reduzierung des Pflichtteils
a. Erbrecht
b. Gesellschaftsrechtliche Nachfolgeklauseln der Familien- Gesellschaft
c. Aufnahme von Gesellschaftern in die Familien- Gesellschaft
2. Abstimmung der Verfügungen von Todes wegen
3. Anpassung/Wechsel des Güterstands durch Eheverträge
4. erbschaftsteuerliche Überlegungen
VI. Steuerliche Wege in die Familien- Gesellschaft
1. Zivil-/Gesellschaftsrecht
2. Ertrags- und Umwandlungsteuerrecht
3. Schenkung-/Erbschaftsteuer, insbesondere §§ 13a, 13b ErbStG
VII. Die vermögensverwaltende Familien-Gesellschaft in der laufenden Besteuerung
1. Praxisfolgen der Bruchteilsbetrachtung für die Besteuerung
2. Sonderwerbungskosten in der vermögensverwaltenden Personengesellschaft
3. Gewinnverteilung in der vermögensverwaltenden Personengesellschaft
4. Risiko gewerblicher Grundstückshandel
5. Risiko Infektionstheorie
6. Spekulationsgewinn
7. Steuerrisiko Schenkung von Anteilen an einer GbR mit Schulden?
VIII. Familiengesellschaft und Grunderwerbsteuer
IX. Die Familien-Gesellschaft: Typische Regelungen


