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LIVE-Online-Seminar: Gebäude-Sanierungskosten im Steuerrecht - Neuerungen durch das BMF-Schreiben v. 26.1.2026

 

Am 26.1.2026 hat das BMF ein lang erwartetes Schreiben zur Behandlung von Kosten für Maßnahmen der Gebäudesanierung veröffentlicht.

Fallen (energetische) Sanierungskosten für Gebäude an, ergeben sich schon wegen der Kostenhöhe regelmäßig intensive Diskussionen mit den Finanzämtern:

- Können die Aufwendungen steuerlich sofort geltend gemacht werden oder liegen Gebäude-Herstellungskosten vor?
- Wie wirkt sich die ab 2026 anzuwendende IDW-Stellungnahme zur „Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten bei Gebäuden in der Handelsbilanz“ auf die Ertragsteuer aus?
- Welche Neuerungen ergeben sich aus dem BMF-Schreiben v. 26.1.2026 für die Geltendmachung von (energetischen) Sanierungskosten?
- Wie ist Erhaltungsaufwand von Anschaffungskosten und (anschaffungsnahen) Herstellungskosten des Gebäudes abzugrenzen?
- Was gilt bei teilentgeltlichem Gebäudeerwerb?

Da die neuen Ausführungen der Finanzverwaltung in allen offenen Fällen zur Anwendung kommen, sind die zumeist positiven Aussagen des BMF-Schreibens v. 26.1.2026 auch in noch nicht bestandskräftigen Bescheiden zu berücksichtigen.

In dem Seminar geht der Referent praxisnah und anhand zahlreicher Beispiele und Schaubilder auf die Neuerungen näher ein.

Themenübersicht:

Abgrenzungsgrundsätze

- Erhaltungsaufwand
- Anschaffungskosten
- Herstellungskosten
- Anschaffungsnahe Herstellungskosten

Handelsrecht: IDW-Stellungnahme v. 6.11.2024
- Erweiterung eines Gebäudes (z. B. durch PV-Anlagen)
- Anhebung des Gebäudestandards (Ausweitung der zentralen Ausstattungsbereiche im Handelsrecht)
- Verbesserung der Gebäudequalität (z. B. deutliche Minderung des Energiebedarfs)
- Zeitliche Anwendung

BMF-Schreiben zur Abgrenzung „Erhaltungsaufwand“ vs. „Herstellungskosten“
- Anschaffungskosten zur Herstellung der Betriebsbereitschaft
- Herstellungskosten des Gebäudes: Erweiterung des Gebäudes / wesentliche Verbesserung über den ursprünglichen Zustand hinaus
- Bestimmung des ursprünglichen Gebäudezustands
- Standardanhebung: Bedeutsame Einzelaussagen des BMF-Schr. v. 26.1.2026
- Zusammentreffen von Herstellungskosten mit Erhaltungsaufwand
- Feststellungslast
- Besonderheit: Steuerrecht geht vor Handelsrecht

Anschaffungsnahe Herstellungskosten
- Blick in das BMF-Schr. v. 26.1.2026
- Welche Aufwendungen sind zu berücksichtigen?
- Wie ist die 15%-Grenze und der 3-Jahreszeitraum zu ermitteln?
- Anschaffungsnahe Herstellungskosten und Verfahrensrecht (rückwirkendes Ereignis)
- Aktuelle Einzelfragen: Kosten vor Erwerb, teilentgeltlicher Erwerb, unterschiedliche Gebäudeteilnutzung

Besonderheiten
- Sanierungskosten und Ferienwohnungen (BFH v. 12.8.2025)
- Sanierungskosten und verbilligte Vermietung (§ 21 Abs. 2 EStG)
- Sanierung auf Raten

Aktuelle Entwicklungen werden berücksichtigt.

Donnerstag, 07.05.2026
09:00 - 10:00 Uhr
Online
Referenten
Personenname
Michael Seifert Dipl.-Finw. (FH), Steuerberater
Teilnahmegebühr
Die Teilnehmergebühr beinhaltet digitale Arbeitsunterlagen.
Für Mitglieder
80,00 € zzgl. 19% USt 15,20 €
insgesamt 95,20 €
Für Nichtmitglieder
120,00 € zzgl. 19% USt 22,80 €
insgesamt 142,80 €
Ansprechpartnerinnen
Sabine Dobbertin040 413447-11
Maike Müller-Wichards
Maike Müller-Wichards040 413447-10
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