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LIVE-Online-Seminar: Mehrwertsteuerlicher Fallstrick Reverse Charge


§ 13b UStG verlagert die Steuerschuldnerschaft für diverse Auslands- und Inlandsgeschäfte vom leistenden Unternehmen auf die Kundenseite.

Doch was ist zu beachten, wenn brutto fakturiert und bezahlt wird, obwohl gesetzlich ein Reverse-Charge-Fall vorliegt? Und welche Problematik eintritt, wenn mit Reverse-Charge-Hinweis fakturiert und die Umsatzsteuer vom Kunden abgeführt wird, obwohl gesetzlich gar kein Reverse-Charge-Fall vorliegt? 

Welche Bedeutung kommt dem Reverse-Charge-Hinweis auf der Rechnung überhaupt zu? Und in welchem VAZ hat das Kundenunternehmen bei Reverse-Charge-Bezügen die Umsatzsteuer zu buchen? Wieso kommt es hierbei häufig zu Schätzungen der Bemessungsgrundlage?

Das Seminar beantwortet diese Fragen anhand praxisrelevanter Fallbeispiele.

Inhalte:

1. Überblick

2. Fallstricke in Deutschland
      2.1 § 13b UStG
      2.2 Rechnungsstellung bei RC
      2.3 Vorsteuer bei RC
      2.4 Steuerentstehung und Praxisfälle

Donnerstag, 08.10.2026
10:00 - 12:00 Uhr
Online
Referenten
Personenname
Mathias Alm Dipl.-Kfm., Steuerberater
Teilnahmegebühr
Die Teilnehmergebühr beinhaltet digitale Arbeitsunterlagen.
Für Mitglieder
135,00 € zzgl. 19% USt 25,65 €
insgesamt 160,65 €
Für Nichtmitglieder
202,50 € zzgl. 19% USt 38,48 €
insgesamt 240,98 €
Ansprechpartnerinnen
Sabine Dobbertin040 413447-11
Maike Müller-Wichards
Maike Müller-Wichards040 413447-10
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