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LIVE-Online-Seminar: Quellensteuerabzug bei grenzüberschreitenden Gewinnausschüttungen und Lizenzzahlungen


Die Steuer wird bei grenzüberschreitenden Gewinnausschüttungen und Lizenzzahlungen ins Ausland im Wege des Steuerabzugs beim Zahlungsschuldner erhoben. Während bei (verdeckten)  Gewinnausschüttungen die Erhebung iRd. Kapitalertragsteuer erfolgen soll, richtet sich die Abzugsverpflichtung bei Lizenzgebühren nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG (Rechteüberlassung). Verstöße gegen die Abzugsverpflichtung können in beiden Fällen (Gewinnausschüttungen und Lizenzgebühren) zur Haftung des inländischen Zahlungsschuldners führen und werden nach den §§ 370, 380 AO als Steuerhinterziehung und Gefährdung von Abzugsteuern sanktioniert.

Trotz der Verpflichtung, Steuern bei der Auszahlung anzumelden und abzuführen, steht Deutschland regelmäßig kein (uneingeschränktes) Besteuerungsrecht hinsichtlich der Erträge zu. Doppelbesteuerungsabkommen und EU-Richtlinien können der Besteuerung entgegenstehen. Betroffenen Steuerpflichtigen stehen Erstattungsansprüche zu. Das Erstattungsverfahren bringt ebenso wie das Abzugsverfahren verfahrensrechtliche Fallstricke und Haftungsrisiken. Die Anforderungen der gleichermaßen komplexen wie praxisrelevanten Anti-Treaty-/Directive-Shopping-Rule des § 50d Abs. 3 EStG müssen zwingend berücksichtigt werden.

Das Seminar beleuchtet die Grundlagen, Fallstricke und aktuellen Entwicklungen im Bereich der Abzugsverpflichtung bei grenzüberschreitenden Gewinnausschüttungen und Lizenzgebühren, einschließlich des Abzugsverfahrens, der Haftung für nicht abgeführte Abzugsteuern sowie der Erstattung von abkommens- und europarechtswidrig abgeführten Beträgen und des Verfahrens zur Freistellung von der Abzugsverpflichtung.

 

Inhaltliche Schwerpunkte des Seminars bilden:

I. Abzugsverpflichtung bei Gewinnausschüttungen
1. Kapitalertragsteuerpflicht
2. Abkommensrecht (Art. 10 OECD-MA)
3. Mutter-Tochter-Richtlinie
4. Abzugsverfahren
5. Haftung/Verschulden

II. Abzugsverpflichtung bei Lizenzgebühren
1. Abzugsverpflichtung nach § 50a EStG
2. Begriff der Rechteüberlassung
3. Abgrenzungsfragen bei Videoaufzeichnungen, Streaming und gemischten Verträgen
4. Softwareüberlassung/Softwareentwicklung
5. Abkommensrecht (Art. 11 OECD-MA)
6. Zins- und Lizenzrichtlinie
7. Abzugsverfahren
8. Haftung

III. Entlastung von Abzugsteuern
1. Absehen vom Steuerabzug nach § 50c Abs. 2 Nr. 1 EStG
2. Erstattungsverfahren
3. Freistellungsverfahren
4. Verzinsung

IV. Anti-Treaty-/Directive-Shopping-Rule: § 50d Abs. 3 EStG
1. Europarechtliche Vorgaben
2. Personelle Missbrauchsvermutung
3. Sachliche Missbrauchsvermutung
4. Begriff der Wirtschaftstätigkeit
5. Entlastungsnachweis nach § 50d Abs. 3 Satz 2 EStG

 

Freitag, 25.09.2026
09:00 - 11:45 Uhr
Online
Referenten
Personenname
Dr. Eugen Mehlhaf Steuerberater, RA, FAStR
Teilnahmegebühr
Die Teilnehmergebühr beinhaltet digitale Arbeitsunterlagen.
Für Mitglieder
165,00 € zzgl. 19% USt 31,35 €
insgesamt 196,35 €
Für Nichtmitglieder
247,50 € zzgl. 19% USt 47,03 €
insgesamt 294,53 €
Ansprechpartnerinnen
Sabine Dobbertin040 413447-11
Maike Müller-Wichards
Maike Müller-Wichards040 413447-10
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