LIVE-Online-Seminar: Risiken bei Auslandsaktivitäten der Geschäftsleitung - Ansässigkeit von Kapitalgesellschaften
Der Ansässigkeit von Kapitalgesellschaften kommt in den meisten Steuerrechtsordnungen herausragende Bedeutung zu. Sie begründet die unbeschränkte Steuerpflicht, ist häufig aber auch Voraussetzung für steuerliche Privilegien nach nationalem und internationalem Recht.
Den Ort der Geschäftsleitung zu bestimmen, wird aufgrund wachsender Mobilität, Digitalisierung und Dezentralisierung schwieriger. Viele Geschäftsführer arbeiten zunehmend von unterwegs oder ziehen sich ins ausländische Home-Office zurück. Auch operieren viele Unternehmen mit mehreren Geschäftsführern, die in unterschiedlichen Staaten tätig werden. Die drastischen Konsequenzen der Verlagerung der Ansässigkeit ins Ausland sind häufig nicht bewusst. Es drohen:
● die Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht im Ausland,
● die Begründung von Auslandsbetriebsstätten,
● die Entstrickungsbesteuerung auf Ebene der Gesellschaft nach § 12 KStG,
● die Wegzugsbesteuerung auf Ebene der Gesellschafter nach § 17 Abs. 5 EStG,
● der Verlust des Abkommensschutzes durch Verlagerung der abkommensrechtlichen Ansässigkeit ins Ausland sowie
● strafrechtliche Risiken.
Das Seminar befasst sich mit der steuerlichen Ansässigkeit von Kapitalgesellschaften unter besonderer Berücksichtigung von Auslandsaktivitäten der Geschäftsführer inländischer Kapitalgesellschaften sowie der Digitalisierung. Wichtige Leitlinien der Rechtsprechung werden praxisnah vermittelt und „Red Flags“ aufgezeigt.
Inhaltlich werden folgende Schwerpunkte gesetzt:
● Ansässigkeit von Kapitalgesellschaften nach nationalem Recht und DBA
● Begriff und Bestimmung des Tagesgeschäfts von Kapitalgesellschaften
● Lokalisierung der Entscheidungen
● Indizien und Vermutungsregeln von Rechtsprechung und Finanzverwaltung
● Figur des faktischen Geschäftsführers
● Gewichtung bei mehreren Leitungsorten und Entscheidungsträgern
● Ort der Geschäftsleitung bei der Ein-Mann-Kapitalgesellschaft
● Auswirkungen der Digitalisierung
● Strafrechtliche Implikationen


