LIVE-Online-Seminar: Vermögensnachfolge: Aktuelle Gestaltungsansätze zur steueroptimierten Übertragung von Immobilien
Inkl. der neuen Grundsatzentscheidungen des BFH zum Familienheim: BFH v. 17.6.2026 (II R 27/23) zum Umfang der Vergünstigung und BFH v. 4.6.2025 (II R 18/23) zur Steuerbefreiung für das Familienheim bei Einlage in eine Ehegatten-GbR.
Ein immenser Anstieg der Immobilienpreise seit 2009 und die deutlichen Höherbewertungen von Immobilien seit dem Jahr 2023 führen dazu, dass beim Übergang werthaltiger Immobilien auf die nachfolgende Generation hohe Steuerbelastungen drohen. Insbesondere im Erbfall kann die Erbschaftsteuer bei fehlender Nachfolgeplanung im Vorfeld oftmals nur durch einen Verkauf von Immobilien beglichen werden.
Vor diesem Hintergrund werden im Seminar Gestaltungsmöglichkeiten zur steueroptimierten Übertragung von Immobilien dargestellt. Neben klassischen Ansätzen werden zudem steuerfokussierte Gestaltungen dargestellt, mit deren Hilfe auch umfangreiches Immobilienvermögen steuerschonend übertragen werden kann.
Aktuelle Entwicklungen bis zum Seminartermin werden selbstverständlich berücksichtigt.
I. Umgang mit den ab 1.1.2023 deutlich erhöhten Grundbesitzwerten bei der Übertragung von Immobilien durch Schenkung oder Erbfall
II. Kettenschenkung oder mittelbare Grundstücksschenkung als taugliche Handlungsoptionen?
III. Chancen und Risiken bei der steuerfreien Übertragung des Familienheims
1. Grundsatzentscheidung des BFH v. 17.6.2026 (II R 27/23) zum Umfang der Vergünstigung
2. Grundsatzentscheidung des BFH v. 4.6.2025 (II R 18/23) zur Steuerbefreiung für das Familienheim bei Einlage in eine Ehegatten-GbR
IV. Verschiedene Gestaltungsansätze zur nach §§ 13a/b ErbStG begünstigten Übertragung von vermieteten Immobilien als an sich „schädlichem Verwaltungsvermögen“ i.S.v. § 13b Abs. 4 ErbStG
V. Gestaltungsoption „disquotale Einlage“ – Vermeidung eines schenkungsteuerbaren Vorgangs zur steueroptimierten Nachfolge bei umfangreichem Vermögen


