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LIVE-Online-Seminar: Die Güterstandsschaukel als (steuerliches) Gestaltungsinstument


Inkl. der neuen Highlight-Entscheidungen: BFH v. 9.5.2025 zur nachträglichen Beseitigung eines Steuerschadens bei fehlgeschlagenem Güterstandswechsel; BFH v. 9.4.2025 zur Abgrenzung steuerbare Pauschabfindung <> nicht steuerbare Bedarfsabfindung; Grundsatz-Entscheidung des BGH v. 28.5.2025 zur Wirksamkeit von Eheverträgen.

Der Güterstandswechsel ist ein hervorragendes Gestaltungsinstrument, um erhebliches Vermögen zwischen Eheleuten schenkungsteuerfrei zu übertragen. Überdies kann hierdurch Vermögen vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt (Vermögensschutz / Asset Protection) und Pflichtteilsansprüche „missliebiger“ Kinder reduziert werden.

Darüber hinaus kann ein Güterstandswechsel steuerlich genutzt werden, um nicht angezeigte Schenkungen zwischen Eheleuten zu heilen, indem die schenkungs- und steuerstrafrechtlichen Konsequenzen nachträglich beseitigt werden. In ertragsteuerlicher Hinsicht lässt sich mit einem Güterstandswechsel bei Bestandsimmobilien ein AfA-Step-Up erreichen, wenn Mietobjekte nach Ablauf der „Spekulationsfrist“ an den anderen Ehegatten zur Erfüllung der Zugewinnausgleichsforderung übertragen werden.

In dem Seminar werden sowohl die zivilrechtlichen Grundlagen als auch die zu beachtenden steuerlichen Grundsätze dargestellt. Hierbei wird ein besonderes Augenmerk auf praxisnahe Ausführungen und anschauliche Beispiele gelegt, um den steuerlichen Berater in die Lage zu versetzen, einen Güterstandswechsel fachkundig zu begleiten.

Themenübersicht:

- Zivilrechtliche Grundsätze, steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten und Vermeidung von unerwünschten Steuerfolgen

- Schenkungsteuerfreie Übertragung von umfangreichem Vermögen an den Ehegatten durch Güterstandswechsel

- Wenn es an liquiden Mitteln zur Begleichung der auf Geld gerichteten Zugewinnausgleichsforderung fehlt: Gegenstandsbezogener Zugewinnausgleich oder Vorabschenkung mit Korrektur des SchenkSt-Bescheids nach § 29 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG als Ausweg

- Güterstandswechsel als Instrument zum Vermögensschutz (Asset Protection) und zur Verminderung von Pflichtteilsansprüchen „missliebiger“ Kinder

- Highlight-Urteil: BFH v. 9.5.2025 (IX R 4/23) ermöglicht nachträgliche Beseitigung eines Steuerschadens bei fehlgeschlagenem Güterstandswechsel

- Abgrenzung steuerbare Pauschalabfindung <> nicht steuerbare Bedarfsabfindung (BFH v. 9.4.2025, II R 48/21 <> BFH v. 1.9.2021, II R 40/19) 

- Schutz des Unternehmensvermögens <> Grenzen der ehevertraglichen Gestaltungsfreiheit: Inhaltskontrolle und Sittenwidrigkeit von Eheverträgen, Grundsatzentscheidung des BGH v. 28.5.2025

- Verminderung der Kosten des Ehevertrags durch Auslandsbeurkundung?

- Güterstandswechsel zur Heilung einer Steuerhinterziehung bei nicht angezeigten Schenkungen zwischen Eheleuten und zur Aufhebung der entsprechenden Schenkungsteuerfestsetzung

- AfA-Step-Up durch Güterstandswechsel, wenn Mietobjekte nach Ablauf der „Spekulationsfrist“ an den anderen Ehegatten zur Erfüllung der Zugewinnausgleichsforderung übertragen werden

Montag, 14.09.2026
13:00 - 16:00 Uhr
Online
Referenten
Personenname
Nico Schley Dipl.-Finw. (FH), Steuerberater, RA, FAStR
Teilnahmegebühr
Die Teilnehmergebühr beinhaltet digitale Arbeitsunterlagen.
Für Mitglieder
165,00 € zzgl. 19% USt 31,35 €
insgesamt 196,35 €
Für Nichtmitglieder
247,50 € zzgl. 19% USt 47,03 €
insgesamt 294,53 €
Ansprechpartnerinnen
Sabine Dobbertin040 413447-11
Maike Müller-Wichards
Maike Müller-Wichards040 413447-10
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