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LIVE-Online-Seminar: Extremes Risiko der Doppelbelastung mit der Grunderwerbsteuer beim Erwerb von Anteilen an Kapitalgesellschaft

Jeder Erwerb von mind. 90% der Anteile an grundbesitzenden Kapitalgesellschaften birgt aktuell die Gefahr der Doppelbelastung mit Grunderwerbsteuer. Nur die Kenntnis der aktuellen Regelungen und eine kluge Beratung kann dies verhindern!

Zum 1.7.2021 ist die Share Deal Reform in Kraft getreten! Das Kernstück der Reform dürfte die Einführung des § 1 Abs. 2b GrEStG sein. Diese Vorschrift regelt erstmalig, dass auch bei grundbesitzenden Kapitalgesellschaften die bloße Anteilsübertragung von mind. 90% innerhalb von 10 Jahren steuerbar ist.

Die Finanzverwaltung hat reagiert und am 10.05.2022 Gleich lautende Ländererlasse zur Anwendung des § 1 Abs. 2b GrEStG veröffentlicht. Die überraschendste Regelung ist sicherlich die Auffassung, dass bei Transaktionen mit Gesellschaftsanteilen regelmäßig zwei Zeitpunkte grunderwerbsteuerlich maßgeblich sind. Der Abschluss des Verpflichtungsgeschäfts (Signing) soll nach § 1 Absatz 3 Nr. 3 GrEStG steuerbar sein und der Vollzug des Verpflichtungsgeschäfts (Closing) soll den Tatbestand des § 1 Absatz 2b GrEStG auslösen. Im JStG 2022 hat der Gesetzgeber eine gesetzliche Regelung (§ 16 Abs. 4a GrEStG) zur Vermeidung der Doppelbelastung geschaffen. Diese Regelung kann in der Praxis bei Unkenntnis regelmäßig zur Doppelbelastung mit Grunderwerbsteuer führen und noch weitere schwere Folgen für die Stpfl. nach sich ziehen. Nun hat auch der BFH erstmalig Gelegenheit gehabt sich zu der Problematik in mehreren Beschlüssen zu äußern. Was ist nun zu beachten!

Dabei sind die Fragen der ordnungsgemäßen Anzeige und die massiven Folgen einer verspäteten, nicht ordnungsgemäßen oder unterlassenen Anzeige hinsichtlich der Festsetzung von Verspätungszuschlägen und dem Vorwurf einer versuchten leichtfertigen Steuerverkürzung zu beachten.

Informieren Sie sich daher unbedingt über die drohende Gefahr der Doppelbelastung und wie diese durch vorausschauende Beratung vermieden werden kann!

Dienstag, 24.03.2026
09:00 - 11:00 Uhr
Online
Referenten
Personenname
Dirk Krohn Dipl.-Finw. (FH)
Teilnahmegebühr
Die Teilnehmergebühr beinhaltet digitale Arbeitsunterlagen.
Für Mitglieder
135,00 € zzgl. 19% USt 25,65 €
insgesamt 160,65 €
Für Nichtmitglieder
202,50 € zzgl. 19% USt 38,48 €
insgesamt 240,98 €
Ansprechpartnerinnen
Sabine Dobbertin040 413447-11
Maike Müller-Wichards
Maike Müller-Wichards040 413447-10
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