LIVE-Online-Seminar: Lohnabrechnung für Profis - Elektronische Entgeltunterlagen
Elektronische Entgeltunterlagen nach der BVV ab 2027
Seit dem 1. Januar 2022 sind Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, die Entgeltabrechnung begleitende Unterlagen elektronisch zu führen. Bis zum 31. Dezember 2026 besteht noch die Möglichkeit, sich auf Antrag von dieser Verpflichtung befreien zu lassen. Ab dem 1. Januar 2027 gelten die Anforderungen der Beitragsverfahrensverordnung verbindlich für alle Arbeitgeber.
Das bloße Einscannen von Papierdokumenten und deren Ablage als PDF-Datei genügt dabei nicht automatisch. Elektronische Entgeltunterlagen müssen vollständig, lesbar, eindeutig bezeichnet, den jeweiligen Beschäftigten zugeordnet und für eine spätere Betriebsprüfung verfügbar sein. Deshalb sollten Unternehmen ihre bestehenden Ablagestrukturen, technischen Systeme und Prozesse rechtzeitig überprüfen.
Das Onlineseminar erläutert praxisnah, welche Unterlagen künftig elektronisch geführt werden müssen und welche Anforderungen an Dateiformate, Benennung, Zuordnung und Speicherung gelten. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Abläufen und Verantwortlichkeiten zwischen Personalwesen und Entgeltabrechnung. Außerdem erfahren die Teilnehmenden, welche Bedeutung die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung hat und worauf die Prüfdienste in der Praxis achten.
Inhalte des Onlineseminars:
• Elektronische Entgeltunterlagen seit 2022
• Befreiungsmöglichkeit bis zum 31. Dezember 2026
• Verbindliche Anforderungen ab dem 1. Januar 2027
• Auswirkungen der BVV auf die digitale Personalakte
• Elektronisch zu führende und aufzubewahrende Unterlagen
• Anforderungen an Dateiformate, Benennung und Zuordnung
• Warum eine einfache Ablage als PDF nicht ausreicht
• Prozesse und Verantwortlichkeiten zwischen HR und Entgeltabrechnung
• Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung und Prüfpraxis
• Praxisorientierter Umsetzungsfahrplan bis 2027
Nach dem Onlineseminar können die Teilnehmenden beurteilen, ob ihre bestehenden Ablage- und Dokumentationsprozesse den Anforderungen der Beitragsverfahrensverordnung entsprechen. Sie erkennen notwendigen Handlungsbedarf und können die erforderlichen Maßnahmen bis zum 1. Januar 2027 strukturiert umsetzen.
Am Ende des Seminars werden zudem wichtige Maßnahmen aus dem Bereich der Entgeltabrechnung angesprochen, die nicht unmittelbar, aber dennoch im Zusammenhang mit dem Führen der Entgeltunterlagen stehen. Ein aktuelles Update zur Sozialversicherung rundet das Onlineseminar ab.


