LIVE-Online-Seminar: Webinar für Mandanten - Die neue E-Rechnung aus Sicht des Unternehmens
Papierrechnungen werden zukünftig immer weniger eine Rolle im Geschäftsleben spielen. Bereits jetzt haben viele Unternehmen, z. B. im Bereich der Telekommunikation diese Art der Rechnungsübermittlung abgeschafft und Kunden erhalten Rechnungsdokumente ausschließlich per E-Mail oder über das jeweilige Kundenportal.
Die Bundesregierung hat mit dem Wachstumschancengesetz vom 27. März 2024 die Vorschriften für die Rechnungslegung zwischen Unternehmern neu geregelt und auch wenn es so scheint, als seien für den Rechnungsausgang Übergangsregeln vorhanden, so muss sich doch jedes Unternehmen ab dem 01. Januar 2025 für den Rechnungseingang mit den neuen Vorschriften auskennen.
Das Onlineseminar stellt den Stand zum Thema "E-Rechnungen" vor, greift die zum 01. Januar 2025 geltenden Neuregelungen auf und beantwortet praxisbezogen Fragen aus Sicht des Unternehmens und seiner Mitarbeiter/-innen.
• Definition der E-Rechnung
• Welche Übergangsregel gilt es zum Thema „E-Rechnungen“ zu beachten?
• Wer ist seit 1. Januar 2025 verpflichtet, E-Rechnungen zu erstellen?
• Wie muss eine E-Rechnung aussehen?
• Wie empfange und versende ich E-Rechnungen?
• Welche Besonderheiten gelten für Rechnungsbeträge bis Euro 250 und Unternehmen, die selbst keine Umsatzsteuer berechnen (Vermieter, Ärzte, Kleinunternehmer u.ä.)?
• Was ist bei Dauerschuldverhältnissen und bei der Erstellung von Schlussrechnungen (z.B. im Baugewerbe) zu beachten?
Auf der Grundlage des Webinars können Unternehmen und ihre Mitarbeiter überprüfen, ob alle notwendigen Schritte zum 1. Januar 2025 intern umgesetzt wurden und welche ggf. noch notwendig sind, um mit der rechtlichen Entwicklung Schritt zu halten und für zukünftige Prüfungen Seitens der Finanzverwaltung gewappnet zu sein.


