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LIVE-Online-Seminar: § 14c UStG verstößt gegen EU-Recht


Nicht selten wird Umsatzsteuer in Rechnungen unzutreffend ausgewiesen (19% anstatt 7% oder anstatt Abrechnung als umsatzsteuerfrei). § 14c UStG ordnet für diese Fälle eine Steuerschuld an. Das UStG lässt unter engen Voraussetzungen eine Korrektur dieser Steuerschuld zu. Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung zeigen jedoch, dass die Korrekturmöglichkeiten des UStG zu eng gefasst sind.

Themenübersicht

1. Voraussetzungen eines unrichtigen oder unberechtigten Steuerausweises, § 14c Abs. 1 und Abs. 2 UStG

 

2. Korrekturmöglichkeiten nach § 14c Abs. 1 und Abs. 2 UStG

3. Steuererstattung auch ohne Rechnungskorrektur, wenn

– Keine Steuergefährdung,
– EuGH P-GmbH, Urt. V. 08.12.2022 – C-378/21
– FG Köln, Urt. v. 25.07.2023 – 8 K 2452/21
– Gutgläubigkeit bei Rechnungsausstellung
– FG Köln, Urt. v. 25.07.2023 – 8 K 2452/21

 

4. Einfluss der EuGH-Rechtsprechung auf das nationale Recht

 

5. Handlungsmöglichkeiten

 

6. Aktuelle Sicht des BMF (Schr. v. 27.02.2023)

Freitag, 24.05.2024
09:00 - 10:30 Uhr
Online
Referenten
Personenname
Dr. Thomas Streit RA, FAStR
Teilnahmegebühr
Die Teilnehmergebühr beinhaltet digitale Arbeitsunterlagen.
Für Mitglieder
100,00 € zzgl. 19% USt 19,00 €
insgesamt 119,00 €
Für Nichtmitglieder
150,00 € zzgl. 19% USt 28,50 €
insgesamt 178,50 €
Ansprechpartnerinnen
Sabine Dobbertin040 413447-11
Maike Müller-Wichards
Maike Müller-Wichards040 413447-10
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