LIVE-Online-Seminar: Lohnabrechnung für Profis - Steuerliche Änderungen
Zum Jahresende treten regelmäßig zahlreiche steuerliche Änderungen in Kraft. Neben den Anpassungen beim Programmablaufplan, der Lohnsteuer-Anmeldung und der Lohnsteuer-Bescheinigung stehen aktuell auch verschiedene Gesetzesänderungen und Gesetzesvorhaben im Fokus.
Das Steueränderungsgesetz sieht Änderungen bei der Entfernungspauschale vor. Mit dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz sind weitreichende Anpassungen in der betrieblichen Altersvorsorge geplant, unter anderem durch eine erhöhte Förderung für Geringverdienende, um die Akzeptanz der Altersvorsorge zu steigern. Das Arbeitsmarktstärkungsgesetz soll darüber hinaus die Attraktivität zusätzlicher Beschäftigung fördern. Ganz aktuell hat der Gesetzgeber ein Gesetz für eine zusätzliche Steuerfreiheit für Rentner vorgelegt. Ergänzend wird die Erweiterung der digitalen Lohnschnittstelle in der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung umgesetzt.
Ein kompaktes Update am Jahresende bietet damit die Möglichkeit, sich rechtzeitig mit den wichtigsten Neuerungen vertraut zu machen und optimal vorbereitet in das neue Jahr zu starten.
I. Steueränderungsgesetz
1. Erhöhung der Entfernungspauschale
2. Auswirkungen auf die Pauschalbesteuerung von Fahrtkostenzuschüssen und des geldwerten Vorteils für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
II. Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz
1. Dynamisierung der Geringverdienergrenze
2. Erhöhung der Grenze für die Förderfähigkeit nach § 100 EStG
3. Weitere Änderungen
III. Arbeitsmarkstärkungsgesetz
1. Steuerfreie Überstundenzuschläge
2. Teilzeitaufstockungsprämie
IV. Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
1. Aktivrenten für weiterbeschäftigte Rentner
V. Änderung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung
1. Nebenprogramme im Rahmen der digitalen Lohnschnittstelle
VI. Aktuelle Veröffentlichungen
1. Lohnsteuer-Anmeldung 2026
2. Lohnsteuer-Bescheinigung 2026
V. BMF-Schreiben zum Datenaustausch der PKV-Beiträge über ELStAM


