LIVE-Online-Seminar: Lohnabrechnung für Profis - Jahresarbeitsentgeltgrenze
Prüfung der Versicherungspflicht bzw. Versicherungsfreiheit
Die Prüfung der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) ist ein Klassiker der Entgeltabrechnung, der immer wieder Herausforderungen mit sich bringt.
Die JAEG, auch als Versicherungspflichtgrenze bezeichnet, wird jährlich zum 1. Januar neu festgelegt. Arbeitgeber müssen bei Beginn einer Beschäftigung, bei Entgeltänderungen sowie zum Jahreswechsel eine vorausschauende Betrachtung des Entgelts der kommenden zwölf Monate durchführen, um festzustellen, ob eine Versicherungspflicht besteht.
Seit dem BSG-Urteil vom 07.06.2018 unterscheidet sich die Prüfung der JAEG für versicherungsfreie Arbeitnehmer von der für versicherungspflichtige Arbeitnehmer, die aus der Versicherungspflicht ausscheiden könnten. In der Praxis kommt es dabei häufig zu Fehlern – mit der Konsequenz, dass der Arbeitgeber für einen falsch festgestellten Versicherungsstatus haftet.
In einem Onlineseminar werden die rechtlichen Regelungen praxisnah erläutert. Anhand zahlreicher Beispiele werden die unterschiedlichen Prüfungskriterien verdeutlicht, sodass Teilnehmer Sicherheit bei der Beurteilung der JAEG gewinnen.
Gliederung:
I. Maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze
1. allgemeine JAEG
2. besondere JAEG
II. Grundsätzliche Hinweise vom 20.03.2019
III. Feststellung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts
IV. Versicherungsfreiheit bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze
1. versicherungsfreie Arbeitnehmer
2. versicherungspflichtige Arbeitnehmer, die aus der Versicherungspflicht ausscheiden könnten
V. Versicherungspflicht bei Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze
1. versicherungsfreie Arbeitnehmer
2. versicherungspflichtige Arbeitnehmer
IV. Befreiung von der Versicherungspflicht