LIVE-Online-Seminar-Reihe: Lohnabrechnung für Profis (Abonnement) (Abonnement)
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Teilnehmergebühr pro Termin:
Mitglieder und deren Mitarbeiter: € 80,00 zzgl. 19 % USt (€ 15,20) = € 95,20;
Nichtmitglieder und deren Mitarbeiter: € 120,00 zzgl. 19 % USt (€ 22,80) = € 142,80
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Im diesem Termin wird folgendes Thema behandelt: Mahlzeitengestellung im Lohnsteuerrecht
Folgende weitere Termine sind geplant:
23.04.2026 (09:00-11:00 Uhr)
21.05.2026 (09:00-11:00 Uhr)
25.06.2026 (09:00-11:00 Uhr)
16.07.2026 (09:00-11:00 Uhr)
27.08.2026 (09:00-11:00 Uhr)
17.09.2026 (09:00-11:00 Uhr)
15.10.2026 (09:00-11:00 Uhr)
19.11.2026 (09:00-11:00 Uhr)
neu: 08.12.2026 (14:00-16:00 Uhr) - (alt: 17.12.2026)
Evtl. können sich die Themen aufgrund aktueller Entwicklungen noch ändern.
Über weitere Termine werden wir Sie rechtzeitig informieren.
Mahlzeiten vom Arbeitgeber gehören seit jeher zum betrieblichen Alltag. Das gemeinsame Frühstück im Team, das Essen während einer Besprechung, die Verpflegung auf Dienstreisen oder das Catering beim Teamevent. Was gut gemeint ist, entwickelt sich in der Entgeltabrechnung jedoch schnell zu einem echten Risikobereich. Denn die lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zur Mahlzeitengestellung sind komplex, detailreich und fehleranfällig.
Wann liegt überhaupt eine Mahlzeitengestellung vor. Wann handelt der Arbeitgeber aus überwiegend betrieblichem Interesse. Wo endet das steuerlich begünstigte Arbeitsessen und wo beginnt der steuerpflichtige Vorteil. Welche Besonderheiten gelten bei Auswärtstätigkeiten, Besprechungen, Betriebsveranstaltungen oder Teamevents. Und wie wirken sich falsche Beurteilungen unmittelbar auf die Lohnabrechnung aus.
In diesem Onlineseminar zur Mahlzeitengestellung im Lohnsteuerrecht bringt unser Experte Ordnung in ein Thema, das in der Praxis häufig unterschätzt wird. Verständlich,strukturiert und mit vielen Beispielen aus dem Abrechnungsalltag wird aufgezeigt, wie Mahlzeiten richtig eingeordnet, bewertet und abgerechnet werden.
Gliederung:
I. Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer
1. Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber
a. Arbeitgeberseitige Veranlassung
b. Gestellung von Mahlzeiten aus betrieblichem Interesse
2. Arbeitsessen
3. Belohnungsessen
4. Bewirtung
5. Besprechungen
6. Teamevents
7. Auswärtstätigkeiten
8. Betriebsveranstaltungen


