LIVE-Online-Seminar-Reihe: Lohnabrechnung für Profis (Abonnement) (Abonnement)
Sie können in das Abonnement jederzeit einsteigen. Das Abonnement läuft solange weiter, bis Sie es kündigen. Dieses ist jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende möglich.
Teilnehmergebühr pro Termin:
Mitglieder und deren Mitarbeiter: € 75,00 zzgl. 19 % USt (€ 14,25) = € 89,25;
Nichtmitglieder und deren Mitarbeiter: € 112,50 zzgl. 19 % USt (€ 21,38) = € 133,88
Für jeden Termin erhalten Sie eine gesonderte Rechnung. Eine Präsentation erhalten Sie von uns vor jeder Veranstaltung per E-Mail.
Im diesem Termin wird folgendes Thema behandelt: Geringfügig Beschäftigte
Folgende weitere Termine sind geplant:
15.05.2025: Thema folgt (09:00-11:00 Uhr)
23.06.2025: Thema folgt (09:00-11:00 Uhr)
17.07.2025: Thema folgt (09:00-11:00 Uhr)
14.08.2025: Thema folgt (09:00-11:00 Uhr)
22.09.2025: Thema folgt (09:00-11:00 Uhr)
16.10.2025: Thema folgt (09:00-11:00 Uhr)
20.11.2025: Thema folgt (09:00-11:00 Uhr)
09.12.2025: Thema folgt (14:00-16:00 Uhr)
Evtl. können sich die Themen aufgrund aktueller Entwicklungen noch ändern.
Über weitere Termine werden wir Sie rechtzeitig informieren.
Geringfügig entlohnte beschäftigte Arbeitnehmer sind in nahezu jedem Unternehmen zu finden. Fehler bei der versicherungs- und steuerrechtlichen Beurteilung oder unvollständige Aufzeichnungen können dabei erhebliche Folgen haben. Dieses kompakte Onlineseminar vermittelt Ihnen das notwendige Wissen, um typische Fehler zu vermeiden und gibt praxisnahe Einblicke in die aktuellen Änderungen zum 01.01.2025.
Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Anpassung der Geringfügigkeitsgrenze, die zum 01.01.2025 in Kraft tritt. Arbeitgeber müssen daher prüfen, ob bestehende Beschäftigungsverhältnisse entsprechend anzupassen sind.
Das Seminar bietet eine umfassende, praxisorientierte Darstellung der wesentlichen Themen zur geringfügigen Beschäftigung. Sie erhalten konkrete Handlungsempfehlungen und wertvolle Tipps, wie Sie Ihre Prozesse rechtssicher gestalten können.
Profitieren Sie von aktuellen Informationen, vermeiden Sie Haftungsrisiken und sichern Sie die korrekte Abwicklung Ihrer geringfügig entlohnten und kurzfristig beschäftigten Arbeitnehmer.
Geringfügig entlohnte Beschäftigungen
I. Geringfügigkeitsrichtlinie vom 14.12.2023
II. Geringfügigkeitsgrenze ab 01.01.2025
III. Beurteilung des regelmäßigen Arbeitsentgelts (schwankende Arbeitsentgelte und Einmalzahlungen)
IV. Arbeitszeitschwankungen bei verstetigtem Arbeitsentgelt
V. Berücksichtigung von steuerfreiem Arbeitslohn
VI. Steuerfreiheit/Pauschalversteuerung von Zulagen
VII. Hauptbeschäftigung und geringfügig entlohnte Beschäftigungen
VIII. Addition mehrerer Beschäftigungen
IX. Unvorhersehbares Überschreiten der Entgeltgrenze
1. Prognosezeitraum und Einhaltung der Jahresentgeltgrenze
2. Maximales Überschreiten der Grenze an zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres


