LIVE-Online-Seminar-Reihe: Lohnabrechnung für Profis (Abonnement) (Abonnement)
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Im diesem Termin wird folgendes Thema behandelt: Jahresarbeitsentgeltgrenze
Folgende weitere Termine sind geplant:
14.03.2024: Thema folgt (09:00-11:00 Uhr)
22.04.2024: Thema folgt (09:00-11:00 Uhr)
16.05.2024: Thema folgt (09:00-11:00 Uhr)
20.06.2024: Thema folgt (09:00-11:00 Uhr)
18.07.2024: Thema folgt (09:00-11:00 Uhr)
15.08.2024: Thema folgt (09:00-11:00 Uhr)
19.09.2024: Thema folgt (09:00-11:00 Uhr)
17.10.2024: Thema folgt (09:00-11:00 Uhr)
22.11.2024: Thema folgt (09:00-11:00 Uhr)
10.12.2024: Thema folgt (14:00-16:00 Uhr)
Evtl. können sich die Themen aufgrund aktueller Entwicklungen noch ändern.
Über weitere Termine werden wir Sie rechtzeitig informieren.
Jahresarbeitsentgeltgrenze
Es ist ein Klassiker der Entgeltabrechnung und dennoch immer wieder eine Herausforderung. Die Prüfung der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG).
Die sogenannte Versicherungspflichtgrenze - eigentlich Jahresarbeitsentgeltgrenze - wird jährlich zum 01.01. neu festgelegt. Um zu prüfen, ob Versicherungspflicht vorliegt, müssen Arbeitgeber bei Beginn einer Beschäftigung, bei Änderungen des Entgelts und zum Jahreswechsel eine vorausschauende Betrachtung des Entgelts der nächsten zwölf Monate vornehmen.
Seit dem BSG-Urteil vom 07.06.2018 ist bei der Prüfung der Jahresarbeitsentgeltgrenze zwischen versicherungsfreien Arbeitnehmern und versicherungspflichtigen Arbeitnehmern, die aus der Versicherungspflicht ausscheiden könnten, zu unterscheiden. Nicht selten kommt es bei der Beurteilung zu Fehlern. Am Ende haftet der Arbeitgeber für den unrichtig festgestellten Versicherungsstatus.
Wir blicken in diesem Onlineseminar auf die Regelungen. Viele Beispiele verdeutlichen die unterschiedlichen Prüfungskriterien.
I. Maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze
1. allgemeine JAEG
2. besondere JAEG
II. Grundsätzliche Hinweise vom 20.03.2019
III. Feststellung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts
IV. Versicherungsfreiheit bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze
1. versicherungsfreie Arbeitnehmer
2. versicherungspflichtige Arbeitnehmer, die aus der Versicherungspflicht ausscheiden könnten
V. Versicherungspflicht bei Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze
a. versicherungsfreie Arbeitnehmer
b. versicherungspflichtige Arbeitnehmer
VI. Befreiung von der Versicherungspflicht


