LIVE-Online-Seminar-Reihe: Lohnabrechnung für Profis (Abonnement) (Abonnement)
Sie können in das Abonnement jederzeit einsteigen. Das Abonnement läuft solange weiter, bis Sie es kündigen. Dieses ist jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende möglich.
Teilnehmergebühr pro Termin:
Mitglieder und deren Mitarbeiter: € 65,00 zzgl. 19 % USt (€ 12,35) = € 77,35;
Nichtmitglieder und deren Mitarbeiter: € 97,50 zzgl. 19 % USt (€ 18,53) = € 116,03
Für jeden Termin erhalten Sie eine gesonderte Rechnung. Eine Präsentation erhalten Sie von uns vor jeder Veranstaltung per E-Mail.
Im diesem Termin wird folgendes Thema behandelt: Änderungen im Meldewesen
Folgende weitere Termine sind geplant:
13.10.2023: Thema folgt (09:00-11:00 Uhr)
10.11.2023: Thema folgt (09:00-11:00 Uhr)
15.12.2023: Thema folgt (09:00-11:00 Uhr)
Evtl. können sich die Themen aufgrund aktueller Entwicklungen noch ändern.
Über weitere Termine werden wir Sie rechtzeitig informieren.
Aktuelles zur eAU, neue Meldung zur Elternzeit und das neue SV-Meldeportal
Die Änderungen im Meldewesen begleiten uns durch die gesamte Entgeltabrechnung. Mit dem 8. SGB IV-Änderungsgesetz werden zum 01.01.2024 weitere Änderungen umgesetzt. Die Meldung zum Beginn und Ende der Elternzeit unterscheidet zwischen gesetzlich und freiwillig krankenversicherten Arbeitnehmern. Auch Änderungen bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sind zum Jahreswechsel geplant. Bereites in Kürze startet das SV-Meldeportal und löst in Kürze das bewährte sv.net ab. Wie bei allen Änderungen im Meldewesen müssen Prozesse angepasst und die Änderungen vorbereitet werden.
Wir blicken in diesem Onlineseminar auf die aktuellen Maßnahmen und Änderungen.
I. Elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung
1. Aktueller Stand und Hinweise zur Umsetzung
II. 8. SGB-IV-Änderungsgesetz u.a.
1. Regelung der Zuordnung von Arbeitszeitguthaben
2. Meldetatbestand Elternzeit
3. Mitgliedschaftsabfrage bei den Krankenkassen
a. Gemeinsame Grundsätze zum elektronischen Abruf der zuständigen Krankenkasse nach § 28a Abs. 3e SGB IV ab 01.01.2024
4. Verpflichtender Abruf der Versicherungs-Nummer
5. Neuerungen bei der Entgeltbescheinigungsverordnungen
6. Unbedenklichkeitsbescheinigung
7. Weitere Änderungen
III. SV-Meldeportal
1. Einstellung sv.net
2. Registrierung im SV-Meldeportal mittels ELSTER
IV. Weitere melderechtliche Änderungen