Mitgliedsbeiträge
Für natürliche Personen beträgt der Regelbeitrag 200,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und der ermäßigte Beitrag 130,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Gesellschaften entrichten den zweifachen Regelbeitrag, wenn am Beginn des Beitragsjahres mehr als zwei Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer, Sozien oder Partner vorhanden sind. Sind mehr als vier der zuvor genannten Personen vorhanden, ist der dreifache Regelbeitrag zu entrichten.
Beitragsfrei sind
- Fördermitglieder (siehe MITGLIED WERDEN).
Einen ermäßigten Beitrag entrichten
- Mitglieder im Jahr ihrer Bestellung zum Steuerberater und in den nachfolgenden zwei Kalenderjahren;
- jeder Partner, Gesellschafter und Angestellte eines ordentlichen Mitglieds;
- Mitglieder, die das 75. Lebensjahr vollendet haben.
Einen halben Beitrag entrichten
- Mitglieder, die gleichzeitig einem anderen Mitgliedsverband des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. angehören.
Die Satzung einschließlich der Beitragsordnung finden Sie hier.